STUDIEN­SCHWER­PUNKT ­RECHTS­GE­SCHICHTE UND RECHTS­PHILO­SOPHIE

 

Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

1. Österreichische und europäische Rechts­geschichte

  • VL Ausgewählte Gebiete der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte I
  • VL Ausgewählte Gebiete der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte II
  • SE Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte

2. Römisches Recht

  • VL Ausgewählte Gebiete des römischen Rechts

  • AG Fälle aus römischem Recht

3. Rechts­philosophie

  • VL Rechtsphilosophie

  • SE Rechtsphilosophie

Der Studienschwerpunkt insgesamt hat das Ziel, die bereits im ersten Studienabschnitt gebotene geschichtliche Dimension des Rechts zu vertiefen, das Blickfeld auf andere Rechtsordnungen zu erweitern und auf die grundlegenden Fragen einzugehen, die hinter dem Recht und der Rechtsordnung stehen.

Rechtsgeschichte umfasst den „romanistischen“, „germanistischen“ und „kanonistischen“ Bereich und wird als Einheit verstanden. Im Bereich Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte wird die entwicklungsgeschichtliche Perspektive vertieft, wobei unter Beachtung des geltenden Rechts insbesondere auch die politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Geistes- und Ideengeschichte, Mentalitätsgeschichte sowie die rechtliche Zeitgeschichte dargestellt werden.

Im Bereich Römisches Recht liegt das Ziel darin, die Befassung mit diesem für die Entwicklung aller kontinentaleuropäischen Privatrechtsordnungen wichtigen Recht und seinen Bezügen zum modernen Recht zu intensivieren. Dazu werden einerseits die im Grundstudium vermittelten Inhalte weiter vertieft und durch zusätzliche Inhalte ergänzt, andererseits werden an Hand der Quellen Fallstudien betrieben und konkrete Rechtsprobleme behandelt.

Im Bereich Rechtsphilosophie ist das Ziel ein zweifaches: Einerseits wird die Rechts- und Staatsphilosophie in ihrer historischen Entwicklung vermittelt, andererseits werden die Probleme einer systematischen bzw. dogmatischen Rechtsphilosophie dargestellt. Sie setzt sich mit den Begriffen von Recht und Geltung, Recht und Ethik, Widerstand, Menschenbild und Staatsform, Grundrechten und Grundwerten und vor allem auch mit der Entwicklung der Idee der Menschenrechte auseinander.