STU­DI­EN­SCHWER­PUNKT UM­WELT­RECHT

 

Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Umweltrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

(Wintersemester)

VL Allgemeines Umweltrecht

VL Umweltverwaltungsrecht

VL Umweltprivatrecht – Allgemeiner Teil

VL Internationales Umweltrecht

VL Umweltsteuern

VL Wasserschutzrecht

 

(Sommersemester)

VL Umweltanlagenrecht

VL Umweltprivatrecht – Besonderer Teil

VL Betriebliches Umwelthaftungsrecht

VL Abfallwirtschaftsrecht

VL Verkehrs- und Energierecht

 

Der Studienschwerpunkt befasst sich mit Regelungen von Interessenskonflikten, die bei der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen (einschließlich künftiger Generationen) entstehen. Die Ausbildung soll in zwei Teilen erfolgen: Das erste Semester soll einen fundierten Überblick über die verschiedenen Teilgebiete verschaffen, der Grundstrukturen und Zusammenhänge erkennen lässt.

Das zweite Semester soll eine fall- und praxisbezogene Vertiefung und Spezialisierung in den bedeutendsten Teilgebieten des Umweltrechts bieten. Dabei werden einerseits die einzelnen Umweltmedien (Luft, Boden, Wasser, Flora, Fauna, aber auch Lärm) auf ihren normativen Schutz hin erörtert, andererseits aber besonders umweltgefährdende Lebensbereiche (Verkehr, Verbrauch von Energie, Abfall) rechtsdogmatisch und rechtspolitisch behandelt. Daneben werden handels- und arbeitsrechtliche Fragen des Umweltschutzes erörtert. Als neues Instrument des Umweltschutzes soll schließlich der Einsatz von Umweltsteuern dargestellt werden.

In Partnerschaft zur wirtschaftlichen Ausrichtung anderer Studienschwerpunkte soll der Zweig Umweltrecht neue spezifische Berufsbilder (Umweltjuristen insbesondere in Unternehmen, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Umweltschutzinstitutionen, aber auch als Rechtsanwalt) abdecken.