STUDIENSCHWERPUNKT FRAUENRECHT
Der Studienplan sieht für den Studienschwerpunkt Frauenrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:
(1) Wintersemester
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1. Die Frau in der Gesellschaft Vorlesung Die Frau in der Gesellschaft |
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2. Einführung in die feministische Rechtswissenschaft |
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a) Vorlesung Geschlechtssensible Analysen des Rechts |
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3. Frauenrechtsgeschichte |
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a) Vorlesung Frauenrechtsgeschichte Österreichs unter besonderer Berücksichtigung der europäischen |
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4. Gleichheitsgebot und Diskriminierung |
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a) Konversatorium Vom formalen zum feministischen Gleichheitsverständnis |
(2) Sommersemester
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Die Praxis des Rechts im Leben der Frauen |
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a) Konversatorium Die Frau im Arbeitsrecht b) Konversatorium Die Frau im Sozialrecht c) Arbeitsgemeinschaft Arbeits- und sozialrechtliche Gleichbehandlungsfragen d) Konversatorium Frauenrechte und Rechtsdurchsetzung e) Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Wandel f) Proseminar Gleichbehandlung im internationalen Recht g) Arbeitsgemeinschaft Die Rechtsprechung der internationalen Gerichtshöfe zu frauenspezifischen |
Selbstverständlich können Sie auch nur einzelne Lehrveranstaltungen aus diesem Studienschwerpunkt als "freie Wahlfächer" belegen.
Die Notwendigkeit einer eigenständigen Verankerung feministischer Rechtsstudien ist inzwischen unbestritten. Sowohl in Europa als auch in den USA, Kanada und anderen Ländern sind feministische Inhalte bereits fixer Bestandteil der juristischen Ausbildung. Die Auseinandersetzung mit geschlechtssensiblen Fragen soll möglichst umfassend gestaltet werden, indem der traditionelle Kanon rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre durchgängig um die Perspektive der Frauen bereichert wird.
Der Bogen reicht von methodischen Fragen über die weltweit geführte Debatte um Gleichheit und Differenz der Geschlechter bis hin zu konkreten Rechtspositionen der Frau im jeweiligen Lebenszusammenhang. Es ist daher notwendig, ausgehend vom Verfassungsgebot zur Geschlechterdemokratie alle Rechtsbereiche auf frauen- und geschlechterspezifische Problemfelder zu durchleuchten und dabei rechtsgeschichtliche, rechtssoziologische, rechtsphilosophische und rechtspolitische Perspektiven einzubeziehen.
Bildungsziel des Studienschwerpunktes ist es, ein juristisches Denken zu entwickeln, das die Herstellung und Bewahrung der Geschlechterdemokratie als ureigene Aufgabe des Phänomens Recht begreift. Darum soll der Studienschwerpunkt Bestandteil einer soliden Juristinnen- und Juristenausbildung für alle Zweige des öffentlichen Lebens, aber auch der Privatwirtschaft sein. Dieser Studienschwerpunkt wird neue Berufschancen auf nationaler und internationaler Ebene eröffnen.
Spezielle Frauenreferate, Gleichstellungskommissionen etc sind aus unserem Rechtsleben nicht mehr wegzudenken. Im übrigen wird mit diesem Studienschwerpunkt Wissenschafterinnen und Wissenschaftern aller Fakultäten ein Forum für die kritische Auseinandersetzung überkommener Methoden geboten.
Diplomarbeiten können aus Frauenrecht verfasst werden (Betreuung je nach Themenschwerpunkt durch die jeweilige Fachvertreterin).
