STU­DI­EN­SCHWER­PUNKT STRAF­RECHT (VER­TIE­FUNG)

 

Das Studienhandbuch sieht für den Studienschwerpunkt Strafrecht (Vertiefung) folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

KO Ausgewählte Gebiete des Finanzstrafrechts

KO Forensische Psychiatrie

KO Gerichtliche und soziale Medizin

VL Internationales Strafrecht

VL Kriminologie/Abweichendes Verhalten

KO Polizeirecht als Schnittstelle zwischen Strafprozess- und Sicherheitspolizeirecht

KO Rechtsambulanz. Aktenanalyse und Urteilserörterung

VL Rechtspsychologie

KO Sexualstrafrecht

SE Vertiefung Besonderer Teil: Vermögensstrafrecht

KO Vertiefung Sanktionenrecht und Kriminalpolitik

KO Vertiefung Strafprozessrecht, besonders Rechtsmittel

KO Viktimologie

 

1. Konzept

Mit diesem Studienschwerpunkt soll denjenigen Studierenden, die eine berufliche Betätigung in der Strafjustiz, als Strafverteidiger/innen, im strafrechtlichen Bereich europäischer und internationaler Institutionen oder im Strafvollzug anstreben, die Möglichkeit geboten werden, Spezialkenntnisse und Fähigkeiten im Strafrecht und Strafprozessrecht zu erwerben, die im Diplomstudium nicht erworben werden können. In der Praxis ist beispielsweise das Vermögensstrafrecht von zentraler Bedeutung: Schwierige wirtschaftsstrafrechtliche Fälle stellen die Beteiligten zum Beispiel in Bezug auf Betrug, Untreue und Geldwäsche vor dogmatische Probleme, die im Rahmen der Vorlesung des Grundstudiums, die den gesamten Besonderen Teil des Strafrechts abdecken soll, nicht annähernd behandelt werden können. Gleiches gilt für den weiten Bereich des Finanzstrafrechts. Darüber hinaus spielt in der Praxis längst das Europäische Strafrecht mit grenzüberschreitender Strafverfolgung, europäischem Haftbefehl und der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen eine große Rolle, doch auch hier kann im Grundstudium nicht mehr als ein kurzer Überblick angeboten werden. Auch das Strafprozessrecht ist eine Materie, deren eigentliche Probleme in der Vorlesung im Rahmen des Grundstudiums nur angeschnitten werden können. Wer in der Praxis bei Gericht oder als Strafverteidiger/in agiert, ist jedoch auf präsentes, in jeder aktuellen Situation abrufbares Wissen angewiesen. Dafür wollen wir in gemeinsamer Lehre mit ausgewiesenen Praktiker/inne/n die Basis legen. Unentbehrlich sind für diejenigen, die in den klassischen Feldern der Strafjustiz und im Strafvollzug tätig werden, kriminologische Grundkenntnisse ebenso wie die Beherrschung des Jugendstraf- und des Sanktionenrechts.

 

2. Konkrete Ausgestaltung

Der Studienschwerpunkt teilt sich auf 13 Lehrveranstaltungn auf. Diese Lehrveranstaltungen werden über das gesamte Studienjahr angeboten und finden im zwei- bis dreisemestrigen Rhythmus statt. Der Studienschwerpunkt kann daher im Laufe eines Studienjahres absolviert werden. Über sämtliche Lehrveranstaltungen sind Einzelprüfungen zu absolvieren. Der Studienschwerpunkt ist erfolgreich abgeschlossen, wenn sämtliche Prüfungen positiv absolviert sind. Der Studienschwerpunkt wird im Präsenz- und im Multi-Media-Studium Jus angeboten. Die jeweiligen Prüfungen können unter den üblichen Bedingungen auch an den Außenstandorten abgelegt werden.

 

Die Koordination des Studienschwerpunktes liegt bei Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer
iVm Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler.