FRAGEN? - FAQs

Ja! Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz führt das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften als ordentliches Universitätsstudium durch. Neben der Universität Linz findet ein Diplomstudium der Rechtswissenschaften auch an den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz statt. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist grundsätzlich als Präsenzstudium eingerichtet, das heißt, die zugelassenen ordentlichen Studierenden nehmen in den Hörsälen der Universität an den Lehrveranstaltungen teil und legen an ihrer Universität auch die Prüfungen ab. Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz ist eine Unterrichtsalternative zum Präsenzstudium auf der Basis von e-Learning. Die Lernunterlagen finden sich in den Medienkoffern (DVDs, Druckwerke); die Lehrveranstaltungen, in denen ein Leistungsnachweis erbracht werden muss (zB Arbeitsgemeinschaften, Übungen, Klausurenkurse), können auch über Internet besucht werden; die Prüfungen können auch an anderen Orten außerhalb der Universität Linz (Bregenz, Stadtschlaining, Villach, Zell am See, Wien, St. Pölten; Notariate, Botschaften und Generalkonsulate) unter entsprechender Aufsicht abgelegt werden.

Die Prüfungen im Präsenzstudium und im Multimedia-Studium sind inhaltlich gleich, schriftliche Prüfungen finden zur selben Zeit an verschiedenen Orten mit derselben Prüfungsaufgabe inhalts- und korrekturgleich statt.

Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften wird - wie das Präsenzstudium - auf der Grundlage ein und desselben Studienplans der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften durchgeführt. Wir unterscheiden administrativ die Studierenden des Präsenzstudiums und die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums nicht, die Studierenden können auch frei zwischen Präsenzstudium und Multimedia-Studium wechseln. Als Multimedia-Student gilt prinzipiell ein Student oder eine Studentin, der oder die das Studium mit einer Präsenzphase begonnen, dort die Medienkoffer bezogen und nach den Vorgaben des Rektorats der Universität Linz einen Code für den elektronischen Unterricht zugeteilt bekommen hat.

Bücher mit Hut

Jedes Diplomstudium der Rechtswissenschaften schließt mit dem Diplom "Magister/Magistra" als akademischem Grad ab. Das Multimedia-Studium der Rechtswissenschaften ist ein reguläres Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Es basiert jedoch auf elektronischem Studienmaterial, das nach neuesten didaktischen Erkenntnissen konzipiert wurde, und auf zeit- und ortsunabhängigen Unterricht aufbaut. Der Studienplan sieht zwei Diplomprüfungen und eine Studienzeit von acht Semestern vor, damit die Sponsion zum/zur "Magister/Magistra iuris" stattfinden kann. Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften eröffnet den Zugang zu den herkömmlichen Rechtsberufen (Rechtsanwalt, Notar, Richter, Staatsanwalt ua). Die Sponsion erfolgt im Rahmen einer akademischen Feier.

Wer das Diplomstudium der Rechtswissenschaften abgelegt hat, kann ein Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften anschließen, das insbesondere eine Dissertation als schriftliche wissenschaftliche Arbeit zum Gegenstand hat und mit der Promotion zum "Doctor iuris" als akademischem Grad endet. Grundlage des Doktoratsstudiums ist der Studienplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften.

absolvent wirft den hut

Wer das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften betreibt, benötigt als technische Ausstattung:

a. Einen PC oder Laptop mit DVD-ROM Laufwerk (Minimale Systemvoraussetzung: 2 GB RAM). Die DVDs sind ein wesentlicher Bestandteil der Medienkoffer und vermitteln den Stoff (Vorlesungsstoff) der Prüfungsfächer. Die DVDs setzen das Betriebssystem Windows voraus (Mac OS oder Linux werden nicht unterstützt).

b. Einen Internetanschluss, damit der Student oder die Studentin auf dem PC oder auf dem Laptop an den elektronischen Lehrveranstaltungen teilnehmen kann. Jeder gängige Anschluss ist möglich und ausreichend (ISDN, ADSL, ...). Auch drahtlose Verbindungen zum Internet (zB HSDPA, GPRS, UMTS) sind möglich.

c. Für den Abruf von laufenden Lehrveranstaltungen über das Internet benötigen die Studierenden einen aktuellen Browser mit installiertem Adobe Flash Player Plugin. Die Installation einer weiteren "Player-Software" ist auf PCs und Laptops nicht erforderlich. Die "Mobile Device Lösung" bietet für das jeweilige Endgerät die relevanten Abspielverfahren an.

d. Für ältere Streams wird fallweise noch die Software RealPlayer, die über diesen Link RealPlayer (Freeware) zum Download bereit steht, benötigt. Mit der genannten technischen Ausrüstung können sie von jedem Ort der Welt aus das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften betreiben.

Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist ein ordentliches Universitätsstudium, den Aufwand für das Studium trägt der Bund. Dennoch haben auch Sie Aufwände zu tragen:

a. Am 5. Juni 2012 hat der Senat der Johannes Kepler Universität Linz die Wiedereinführung der Studiengebühren ab dem Wintersemester 2012/2013 beschlossen. Die bis zum Wintersemester 2011/2012 bestehende Regelung bleibt im Wesentlichen aufrecht.
Weitere Informationen zur Senatsentscheidung finden Sie hier.

Davon betroffen sind nur außerordentliche Studierende,  Drittstaatenangehörige und Studierende, welche die Mindeststudiendauer incl. Toleranzsemester überschreiten.
 

Wird Ihnen der Studienbeitrag zuzüglich ÖH-Beitrag vorgeschrieben, so ist dieser bis spätestens Ende der regulären Zulassungs- und Meldefrist einzubezahlen. Die Höhe des ÖH-Beitrags und der Studiengebühren finden Sie hier.

Wichtig: Auch wenn Sie vom Studienbeitrag befreit sind, ist der ÖH-Beitrag weiterhin einzubezahlen (bis 31. Oktober für das Wintersemester und bis 31. März für das Sommersemester).

Erst durch Zahlung des Studienbeitrages sowie des ÖH-Beitrages erfolgt die Fortsetzung des Studiums bzw. der Studien und erst im Anschluss daran können Studienblatt und Studienbestätigung für das entsprechende Semester gedruckt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Vorschreibung des Studienbeitrages bzw. ÖH-Beitrages nur für die Johannes Kepler Universität Linz gilt.

Sollten Sie an anderen österreichischen Universitäten gemeldet sein, kann sich dort eine andere Studienbeitragspflicht ergeben.

Es ist in jedem Fall die höhere Vorschreibung einzubezahlen und an der jeweiligen anderen Universität durch Vorlage des aktuellen Studienblatts die Einzahlung nachzuweisen.

Eine Übersicht und wichtige Hinweise zur Studiengebühr - finden Sie auch unter:  Studienbeitrag

b. Jeder/Jede Studierende benötigt Studienmaterial. Im Präsenzstudium sind das Lehrbücher, Skripten ua. Im Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften wird Ihnen das gesamte für jedes Prüfungsfach erforderliche Studienmaterial in der Regel in Medienkoffern zusammengestellt. Die Medienkoffer enthalten DVDs, Lehrbücher, Fachwörterbücher, Fallsammlungen, Gesetzestexte und weitere Druckwerke. Die Johannes Kepler Universität Linz Multimediale Studienmaterialien GmbH erstellt und vertreibt die Medienkoffer. Die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften erwerben die Medienkoffer und das sonstige Studienmaterial in den Präsenzphasen von der Johannes Kepler Universität Linz Multimediale Studienmaterialien GmbH. Die aktuellen Preise für das Studienmaterial des ersten Studienabschnitts finden Sie hier, für den zweiten Studienabschnitt hier. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Entwicklung der DVDs mit namhaften Beträgen gefördert.

c. Als Aufwand für die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften fallen auch die Kosten für die technische Ausstattung (PC oder Laptop) sowie für den Internetanschluss an. Der Aufwand für die Internet-Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit den Internet-Providern, die Tarife sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von Pauschalgebühren bis zu Zeitgebühren. Suchen Sie das Günstigste für sich aus!

d. Für schriftliche Prüfungen bieten wir Ihnen zurzeit die Orte Bregenz, Lannach, St. Pölten, Stadtschlaining, Villach, Wien, Wörgl, Zell am See, und - natürlich - Linz an. Für die Teilnahme an Prüfungen an einem solchen Ort fallen keine Gebühren an. Wenn Sie allerdings von der Möglichkeit Gebrauch machen, individuell die Prüfung in einem Notariat abzulegen, so müssen Sie mit dem Notariat eine Honorarvereinbarung treffen.

Wir meinen, dass insgesamt die Studierenden für das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften finanziell nicht mehr aufwenden müssen, als sie für ein Präsenzstudium zu leisten hätten. Zieht man in Betracht, dass für die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften Reise-, Aufenthalts-, gegebenenfalls auch Wohnungskosten weitgehend entfallen, so hat das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften gegenüber dem Präsenzstudium - von der Zeitersparnis ganz abgesehen - deutliche Kostenvorteile.

Der Bund gewährt Studierenden an Universitäten auf der Grundlage des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl 1992/305 in der Fassung BGBl I 2015/47 folgende Studienbeihilfen:

a. Wer sich vier Jahre vor Aufnahme des Studiums selbst erhalten hat, oder wer unterhaltspflichtige Eltern hat, deren Einkommen festgelegte Höchstbeträge (diese sind von verschiedenen Faktoren wie Größe der Familie, Anzahl der Verdiener, Studienort des Stipendienbeziehers, Anzahl der in Ausbildung befindlichen Kinder abhängig) nicht übersteigt, hat einen Rechtsanspruch auf Studienbeihilfe. Neben dieser Studienbeihilfeist ein zusätzliches Einkommen von jährlich bis zu € 10.000,- gestattet. Die Jahres-Zuverdienstgrenze kann sich auch erhöhen, wenn Sie für eigene Kinder Unterhalt leisten (um mindestens € 2.988,- je Kind). Genauere Informationen finden Sie unter www.stipendium.at.
 

b. Vom Einkommen unabhängig gibt es für besonders guten Studienerfolg Leistungsstipendien. Ein Leistungsstipendium kann für den ersten und den zweiten Studienabschnitt sowie für das Doktoratsstudium in der Studienabteilung der Universität Linz beantragt werden. Der Notendurchschnitt der maßgeblichen Leistungen darf nicht schlechter als 2,0 sein. Der Antragsteller muss den ersten Studienabschnitt im Regelfall binnen drei Semestern, den zweiten Abschnitt binnen sieben Semestern, das gesamte Diplomstudium in zehn Semestern und das Doktoratsstudium binnen sieben Semestern absolviert haben. Die Stipendienhöhe beträgt zwischen € 750 und € 1.500,-. Bewerben sich mehr KandidatInnen als Mittel zur Verfügung stehen, so werden die nach dem Notendurchschnitt relativ besten KandidatInnen bevorzugt.

c. Wer im Studium bereits fortgeschritten ist, kann ein Stipendium für die Dauer von höchstens 18 Monaten in der Höhe von € 700,- bis zu € 1.040,- monatlich zur Beschleunigung des Studienabschlusses erhalten. Die Voraussetzungen für ein derartiges Studienabschluss-Stipendium sind: Abschluss des Diplomstudiums bis auf die Fertigstellung der Diplomarbeit und fehlende Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von höchstens zehn Semesterstunden (oder zwei Fachprüfungen); das Thema der Diplomarbeit muss der/die Studierende bereits übernommen haben. Zumindest Halbbeschäftigung über mindestens 36 Monate in den letzten 48 Monaten vor Zuerkennung des Studienabschluss-Stipendiums oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit; gesetzlich geregelte Schutzfristen sowie Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt. Aufgabe der Berufstätigkeit spätestens bis zur Zuerkennung des Stipendiums. Der Werber darf in den letzen vier Jahren keine Studienbeihilfe bezogen haben. Bei der Zuerkennung darf der/die AntragstellerIn noch nicht 41 Jahre alt sein. Der/die AntragstellerIn darf noch kein Studium abgeschlossen haben. Genauere Informationen finden Sie unter „Studienabschluss-Stipendium“.

Für die staatlichen Studienbeihilfen sind die Studienbeihilfenbehörden des Bundes zuständig. Dort erhalten Sie Auskünfte und nähere Informationen für die Antragstellung. Beachten Sie die Fristen. Für die Universität Linz zuständig ist die Stipendienstelle Linz, Ferihumerstraße 15, 4040 Linz (Tel: 0732/66 40 31; Fax: 0732/66 40 31 310; e-mail: stip.linz@stbh.gv.at).

Abgesehen vom Bund vergeben auch gesetzliche Interessenvertretungen, Verbände, private und öffentliche Institutionen Stipendien. Informationen dazu erhalten Sie bei der Hochschülerschaft an der Universität Linz, Sozialreferat, Altenberger Straße 69, 4040 Linz (Tel: 0732/2468-9372; Fax: 0732/2468-9396; e-mail: sozialreferat@oeh.jku.at)

Brille liegt auf Lehrbücher

 

Das Diplomstudium der Rechtswissenschaften umfasst nach dem Studienplan 240 ECTS-Punkte, wobei eine Studiendauer von acht Semestern vorgesehen ist. Eine Studienzeitverkürzung über Antrag ist möglich. Von dieser gesetzlichen Studiendauer von acht Semestern zu unterscheiden ist die durchschnittliche Studiendauer, welche die Studierenden tatsächlich benötigen. Der tatsächliche Zeitaufwand, den die Studierenden aufwenden müssen, ist allgemein schwer einzuschätzen. Er hängt von der Vorbildung, von der Effizienz des Arbeitens/Studierens/Lernens, von der Konzentrationsfähigkeit und auch von der persönlichen Begabung der Studierenden ab. Von Bedeutung ist auch, ob Sie sich mit der Note "Genügend" zufrieden geben oder eine bessere Beurteilung anstreben.

Profilansicht von Frau im blauen Pullover mit Unterlagen in der Hand

 

Das Feld der beruflichen Betätigungen für JuristInnen ist sehr umfassend. JuristInnen sind tätig in freien Berufen (Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftstreuhänder), in der Justiz als RichterInnen und StaatsanwältInnen, in der Politik, in der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung, in den europäischen Institutionen, in internationalen Organisationen, in nationalen und internationalen Wirtschaftsunternehmen, in gemeinnützigen Organisationen, als UnternehmerInnen. War lange Zeit eine Akademiker-Arbeitslosigkeit unbekannt, so sind in den letzten Jahren auch arbeitslose AkademikerInnen anzutreffen. Für die Rechtswissenschaften fällt dabei die Zurückhaltung des öffentlichen Dienstes im Personalbereich deutlich ins Gewicht. Gut ausgebildete, motivierte und einsatzwillige AbsolventInnen haben in aller Regel aber keine Schwierigkeiten, sie sind am Arbeitsmarkt sehr gefragt, machen glänzende Karrieren und erzielen hohe Einkommen.

 

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz hatte immer einen relativ hohen Anteil berufstätiger Studierender. Es fällt auf, dass ein guter Teil von ihnen nach Abschluss ihres Studiums im Umfeld des bisherigen Berufes Karriere machte, was insbesondere für den öffentlichen Dienst gilt. Es ist auch zu beobachten, dass berufstätige Studierende, die wegen allgemeiner Umstrukturierungen in der Wirtschaft in ihrem bisherigen Beruf nur mehr wenig Chancen sahen, sich mit dem Diplomstudium der Rechtswissenschaften eine wirksame Grundlage zum Start einer neuen Karriere erarbeiteten. Sie sollten schon während des Studiums Ihre Karrierewünsche im Auge haben, wählen Sie die Studienschwerpunkte und die freien Wahlfächer auch nach der Verwertbarkeit im Beruf. Die gewählten Fächer sind eine Art Visitenkarte in Ihrem Abschlusszeugnis. Wer Vollzeitstudent oder Vollzeitstudentin ist, sollte die Möglichkeit eines Parallelstudiums, etwa eine Kombination mit Wirtschaftswissenschaften, ernsthaft überlegen. Das Zweitstudium können Sie auch an ausländischen Universitäten absolvieren, weil Ihnen das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit den Medienkoffern und via Internet überall hin folgt.

 

Während des laufenden Semesters halten UniversitätsprofessorInnen und herausragende PraktikerInnen in Spitzenpositionen Arbeitsgemeinschaften, Übungen und Klausurenkurse mit einer Gruppe von Studierenden in einem Vortragssaal des Instituts für Multimediale Linzer Rechtsstudien in Linz ab. Diese Lehrveranstaltungen werden mit mehreren Kameras aufgenommen und via Internet live weltweit übertragen. Die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften nehmen nach freier Wahl an diesen Lehrveranstaltungen entweder zeitgleich live (im Studio oder weltweit über Internet) teil oder rufen die gespeicherte Version jeder Lehrveranstaltung binnen 14 Tagen im Internet zeitversetzt (auch mehrmals) ab. Alle Studierenden können jederzeit mit den Vortragenden via Telefon, Chat, E-mail, Skype oder Webcam kommunizieren. Lehrveranstaltungen zur intensiven Prüfungsvorbereitung runden das Angebot ab. 

 

Die Studierenden sind damit nicht an starre Vorlesungs- und Stundenpläne gebunden und können selbst Ort und Zeit ihrer Lehrveranstaltungsbesuche frei bestimmen. Rund 130 Lehrende wirken im Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften mit. Aufgrund der starken Nachfrage wurde das Lehrveranstaltungsangebot in den letzten Jahren verdreifacht. Allein im Studienjahr 2014/15 wurden ca 420.000 Zugriffe auf Lehrveranstaltungen über Internet verzeichnet. Wir erfassen anhand Ihres Codes, ob Sie bei der Lehrveranstaltung - zeitgleich oder innerhalb der zwei Wochen - dabei waren. Wir gehen davon aus, dass Sie auch tatsächlich möglichst an allen Einheiten der Lehrveranstaltung teilnehmen.

 

Der Studienplan des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften sieht Fachprüfungen und Lehrveranstaltungsprüfungen vor. Wir bemühen uns, Ihnen die Termine für diese Prüfungen bereits am Beginn des Semesters für das ganze Semester bekannt zu geben. Fachprüfungen einer Diplomprüfung können mündlich oder schriftlich zu absolvieren sein. Die Lehrveranstaltungsprüfungen finden im Rahmen einer elektronischen Lehrveranstaltung (Arbeitsgemeinschaft, Übung, Klausurenkurs) statt und sind schriftlich (Test, Klausur, Hausarbeit) abzulegen. Die schriftlichen Prüfungen finden an den von uns betreuten Orten (Bregenz, Lannach, St. Pölten, Stadtschlaining, Villach, Wien, Wörgl, Zell am See, und Linz) statt. Sie finden sich zur angegebenen Zeit an einem Ort Ihrer Wahl ein, weisen Ihre Identität nach und schreiben unter Aufsicht die Prüfungsarbeit (auf Papier). Zu Fachprüfungen ist eine vorhergehende Anmeldung erforderlich. Die Prüfungsteilnahme an einem von uns beaufsichtigten Ort ist unentgeltlich.

 

Sie haben die Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungen (ausgenommen Fachprüfungen bzw allfällige diesen adäquate Abschlussklausuren) auch in einem Notariat abzulegen. Wenden Sie sich an ein Notariat und klären Sie ab, ob der Notar bereit ist, Ihre Beaufsichtigung zu organisieren. Beachten Sie, dass kein Notar verpflichtet ist, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Es ist auch Sache der freien Vereinbarung, welchen Betrag Sie dem Notar für die Beaufsichtigung bezahlen müssen. Jedes Notariat in Österreich und in der Europäischen Union (auch im Europäischen Wirtschaftsraum) kommt für die Beaufsichtigung in Frage, wenn der Notar deutsch spricht. Im Ausland können Sie sich auch an eine österreichische Botschaft oder an ein Generalkonsulat mit der Bitte um Beaufsichtigung wenden. Auch eine solche Beaufsichtigung erfolgt freiwillig, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Das Notariat oder die Botschaft teilt uns spätestens 90 Minuten vor Beginn der Prüfung mit, dass ein oder mehrere Kandidaten beaufsichtigt werden sollen. Nach Überprüfung der Authentizität der Mitteilung übermitteln wir per E-Mail oder per Fax die Prüfungsaufgabe an das Notariat oder die Botschaft.

Bitte haben Sie Verständnis, dass alle Prüfungen zur selben Zeit stattfinden müssen. Alle Studierenden - auch im Präsenzstudium - bearbeiten dieselbe Prüfungsaufgabe. In fernen Zeitzonen ergeben sich daraus manchmal Schwierigkeiten. Wenden Sie sich in solchen Fällen rechtzeitig an das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien.

Die mündlichen Prüfungen finden an der Universität Linz, gegebenenfalls über Videokonferenz auch an anderen Orten, statt. Die Einzelheiten richten sich insbesondere nach der Anzahl der Prüfungskandidaten.

Prüfungsergebnisse werden mit Sehr Gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) oder Nicht Genügend (5) beurteilt. Wiederholungen von Lehrveranstaltungsprüfungen sind in einer gleichen Lehrveranstaltung zulässig. Negative Fachprüfungen einer Diplomprüfung dürfen viermal wiederholt werden, wobei ab der dritten Wiederholung die Prüfung kommissionell abzuhalten ist. Positive Fachprüfungen dürfen jedoch nur einmal wiederholt werden, wobei die bereits positiv beurteilte Prüfung mit dem neuerlichen Antreten nichtig wird.

Manchmal erreichen uns Anfragen von berufstätigen Studierenden nach der Anonymität im Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Manche wollen etwa nicht, dass der Dienstgeber vom Studium erfährt. Alle Daten des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften unterliegen dem Datenschutz. Ein Studium in Anonymität ist möglich. Ein Berührungspunkt mit anderen Studierenden ist nur in der Präsenzphase gegeben, die Beteiligung an weiteren Studien- und Lerngemeinschaften ist freiwillig. Für unser Archiv und für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit machen wir gelegentlich Fotos und Filmaufnahmen in Präsenzphasen und bei Prüfungen.
Wir halten die Teilnahme an der Präsenzphase aus didaktischen Gründen für unbedingt erforderlich. Sie lernen Ihre Professorinnen und Professoren persönlich kennen, Sie haben persönlich Kontakt zu Ihren Kolleginnen und Kollegen. Die Präsenzphase gibt Ihnen eine kompakte Einführung und eine gute Übersicht über die Anforderungen des Studiums. Präsenzphasen für den ersten Studienabschnitt finden am Beginn eines jeden Wintersemesters und am Beginn eines jeden Sommersemesters statt. Für das Wintersemester stehen drei Präsenzphasen zur Auswahl, für das Sommersemester ist eine Präsenzphase vorgesehen. Um terminliche Probleme der Studierenden vorzubeugen, versuchen wir die Präsenzphasen am Beginn des Wintersemesters mit zeitlichem Abstand (September, Anfang Oktober) abzuhalten. Dadurch haben Sie eine Terminwahl.
Wenn Sie schon ein anderes akademisches Studium an einer in- oder ausländischen Universität betrieben haben, so kann Ihnen das im Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften Vorteile bringen. Der Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften sieht freie Studienleistungen im Ausmaß von 24 ECTS vor. Sie sind in Ihrer Wahl wirklich frei. Alle Fächer - zB Mathematik, Medizin, Geschichte, Biologie, Wirtschaft, Philosophie, Sprachen ... - können gewählt werden. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen anderer Studienrichtungen können Sie sich auf die freien Wahlfächer anerkennen lassen. Sollten darüber hinaus einzelne absolvierte Lehrveranstaltungen und Prüfungen anderer Studienrichtungen mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften gleichwertig sein, so erfolgt auch hier eine Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt über Ihren Antrag über das Anerkennungstool Auwea NG

Wenn Sie bereits das Diplomstudium der Rechtswissenschaften im Präsenzstudium studieren, können Sie jederzeit ins Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften überwechseln. Dabei ist zu unterscheiden:

a. Sie studieren das Diplomstudium der Rechtswissenschaften im Präsenzstudium der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz: Sie können ohne administrative Vorgänge ins Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften umsteigen. Sie müssen dafür nur in einer Präsenzphase (des ersten oder des zweiten Studienabschnittes) die Medienkoffer beziehen und sich einen Code für den elektronischen Unterricht (Streaming) zuordnen lassen.
 

b. Sie studieren das Diplomstudium der Rechtswissenschaften im Präsenzstudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Salzburg, Graz oder Innsbruck: Sie müssen an der Universität Linz die Zulassung zum Diplomstudium der Rechtswissenschaften förmlich beantragen. Dann besuchen Sie eine Präsenzphase (des ersten oder des zweiten Studienabschnitts), beziehen die Medienkoffer und lassen sich einen Code für den elektronischen Unterricht (Streaming) zuordnen. Die Anerkennung erfolgt über Ihren Antrag über das Anerkennungstool Auwea NG

Wenn Sie das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz studieren, können Sie jederzeit frei zwischen dem Multimedia-Studium und dem Präsenzstudium wechseln.

Die Anforderungen des Arbeitsmarktes an die Absolventen und Absolventinnen werden immer höher. Vor allem wenn Sie nicht berufstätige/r VollzeitstudentIn sind, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht gleichzeitig zwei Studienrichtungen studieren können (zB Wirtschaftswissenschaften). Da das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften Ihnen mit den Medienkoffern und via Internet überall hin folgt, könnten Sie das Zweitstudium durchaus auch an einer anderen inländischen oder ausländischen Universität betreiben. Ein Tipp für Ambitionierte: Studieren Sie ein wirtschaftsrelevantes Studium fremdsprachig an einer ausländischen Universität und kombinieren Sie es mit dem Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften! Achten Sie dabei auf die wechselseitigen Anrechnungsmöglichkeiten!
Jede/r ordentlich/e Studierende an einer österreichischen Universität erhält einen Studierendenausweis. Das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien hat in Kooperation mit einem führenden Software-Hersteller eine mobile Inskriptionsstation entwickelt, mit der es dem Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien möglich ist, Studierendenausweise schon während der Präsenzphase anzufertigen und den Studierenden sofort auszuhändigen.
Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften bildet die Studierenden im österreichischen Recht aus. Das Studium ist daher an die deutsche Sprache gebunden. Der Unterricht und die Prüfungsarbeiten finden grundsätzlich in Deutsch statt. Studierende, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, dürfen bei den Prüfungen ein allgemeines Sprachlexikon verwenden.
Selbstverständlich studieren auch beeinträchtigte Personen das Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Einige haben bereits beachtliche Karrieren gemacht. Das Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien arbeitet insbesondere mit dem interuniversitären Institut „Integriert Studieren“ zur Unterstützung sehgeschädigter Studierender zusammen. Erleichterungen in den Prüfungsanforderungen können beeinträchtigten Personen nicht gewährt werden. Über Antrag an den Vizerektor für Lehre sind jedoch formale Erleichterungen (etwa Verlängerung der Prüfungszeit) möglich.
An der Universität Linz studieren auch viele Seniorinnen und Senioren. Sie studieren nicht für eine berufliche Karriere, sondern aus Interesse und um sich geistig fit zu halten. Das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften ist wegen seiner Flexibilität als Senioren- und Seniorinnenstudium hervorragend geeignet. Es setzt allerdings die Bereitschaft voraus, sich mit der Welt der neuen Medien anzufreunden. Viele Senioren und Seniorinnen haben das ganz hervorragend gemeistert.

Werbungskosten sind nach § 16 Abs 1 Z 10 EStG Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des § 13 Abs 7 der Reisegebührenvorschrift zu berücksichtigen.

Nach Maßgabe dieser Kriterien können steuerpflichtige Studierende die Kosten für das Multimedia-Diplomstudium der Rechtswissenschaften (staatliche Studiengebühren, Kosten des multimedialen Studienmaterials) als Werbungskosten geltend machen.