AR­BEITS- UND SO­ZIAL­RECHT

 

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Arbeits- und Sozialrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:

1. Vorlesung Individualarbeitsrecht

2. Vorlesung Kollektives Arbeitsrecht

3. Vorlesung Grundzüge des Sozialrechts

 

1. Vorlesungen Arbeits- und Sozialrecht

Die Vorlesungen "Individualarbeitsrecht", "Kollektives Arbeitsrecht" und "Grundzüge des Sozialrechts" umfassen laut Studienplan insgesamt sieben Semesterstunden, wobei den Vorlesungen "Kollektives Arbeitsrecht" und "Grundzüge des Sozialrechts" je zwei Semesterstunden zugeordnet sind. Die Vorlesung "Individualarbeitsrecht" ist im Studienplan mit drei Semesterstunden verankert. Diese genannten Vorlesungen sind im Medienkoffer Arbeits- und Sozialrecht auf der DVD "Kammler/Resch, Arbeits- und Sozialrecht" multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet. Mit den Lernunterlagen "Resch,  Arbeits- und Sozialrecht - Gesetzestexte, "Resch, Fallsammlung Arbeits- und Sozialrecht", "Kammler/Resch, Arbeitsrecht - Lehrbuch", Resch, Sozialrecht - Lehrbuch" und "Resch, Arbeits- und Sozialrecht - Glossar" wird den Studierenden spezielles Material zur Prüfungsvorbeitung zur Verfügung gestellt.

2. Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht (mündlich)

2.1. Prüfungsaufgabe:

Die Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgelegt. Die mündliche Prüfung dauert in etwa 20 Minuten und ist eine Kombination von Fällen und Theoriefragen. Es besteht freie Prüferwahl.

2.2. Prüfungsstoff:

Prüfungsstoff ist der Inhalt der aktuellen Auflage des Lehrbuches "Rechtstaschenbuch Arbeitsrecht" (Födermayr/Resch, Manz Verlag) sowie ein Teil des Lehrbuchs "Rechtstaschenbuch Sozialrecht" (Resch, Manz Verlag); Die Verwendung eines aktuellen Gesetzestextes Arbeits- und Sozialrecht ist unerlässlich.

2.3. Zulassung:

Allfällige Anmeldevoraussetzungen sind dem Studienhandbuch zu entnehmen. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht können Sie sich hier anmelden.

2.4. Prüfer:

Den Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums stehen als Prüfer Herr Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Frau Assoz.-Prof.in Dr.in Barbara Födermayr und Herr Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch zur Verfügung.

2.5. Termine und Orte:

Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.

2.6. Erlaubte Unterlagen:

Bei der mündlichen Prüfung sollen die KandidatInnen unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext Arbeitsrecht, Gesetzestext Sozialrecht) verwenden. Die Arbeit mit dem Gesetzestext auch bei der Prüfung ist erwünscht. Vorausgesetzt wird, dass die KandidatInnen mit der Verwendung des Gesetzestextes vertraut sind.

2.7. Beurteilung und Wiederholung:

Als PrüfungskandidatIn erhalten Sie idR Fragen aus den drei Gebieten Individualarbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht und Sozialrecht. Unabhängig von der Leistung in den anderen beiden Gebieten wird die Prüfung mit Nicht Genügend beurteilt, wenn sich herausstellt, dass eines der drei Fachgebiete überhaupt nicht gelernt wurde.

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

Das Ergebnis der Fachprüfung Arbeits- und Sozialrecht wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.