ZIVIL­GE­RICHT­LICH­ES VER­FAHR­ENS­RECHT

 

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Zivilgerichtliches Verfahrensrecht folgende Lehrveranstaltungen vor:

1. Kombinierte Lehrveranstaltung Erkenntnisverfahren

2. Kombinierte Lehrveranstaltung Zwangsvollstreckungsrecht

3. Vorlesung Insolvenzrecht insbesondere Konkursrecht

4. Vorlesung Außerstreitverfahren

1. Lehrveranstaltungen Zivilgerichtliches Verfahrensrecht

Das Studienhandbuch sieht im Fach Zivilgerichtliches Verfahrensrecht die Kombinierte Lehrveranstaltung "Erkenntnisverfahren" im Ausmaß von vier Semesterstunden, die Kombinierte Lehrveranstaltung "Zwangsvollstreckungsrecht" im Ausmaß von zwei Semesterstunden und die Vorlesung "Insolvenzrecht (insbesondere Konkursrecht)" sowie die Vorlesung "Außerstreitverfahren" im Ausmaß von je einer Semesterstunde vor. Diese Lehrveranstaltungen sind im Medienkoffer auf den DVD's "Deixler-Hübner/Markowetz, Erkenntnisverfahren", "Deixler-Hübner/Markowetz, Zwangsvollstreckungsrecht und Außerstreitverfahrensrecht"und "Deixler-Hübner/Markowetz, Insolvenzrecht" multimedial aufbereitet abgespeichert.  Der multimediale Vorlesungsbetrieb wird durch die gedruckten Lernunterlagen "Deixler-Hübner/Klicka, Zivilverfahren - Erkenntnisverfahren und Grundzüge des Exekutions- und Insolvenzrechts - Lehrbuch", "Deixler-Hübner, Außerstreitverfahrensrecht - Lehrbuch", "Deixler-Hübner/Markowetz, Zivilgerichtliches Verfahrensrecht - Glossar", "Deixler-Hübner/Neumayr, Musterakt Zivilverfahren - Lernunterlage", "Deixler-Hübner, Zivilprozessrecht - Gesetzestexte" ergänzt.

2. Fachprüfung Zivilgerichtliches Verfahrensrecht (mündlich)

2.1. Prüfungmodus:

Die Fachprüfung Zivilgerichtliches Verfahrensrecht wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgelegt.

2.2. Prüfungsstoff:

Der Prüfungsstoff für diese Fachprüfung ist durch die im Medienkoffer Zivilgerichtliches Verfahrensrecht enthaltenen Unterlagen abgegrenzt und umfasst die im Studienhandbuch vorgesehenen Lehrveranstaltungen.

2.3. Zulassung:

Allfällige Anmeldevoraussetzungen sind dem Studienhandbuch zu entnehmen. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Zivilgerichtliches Verfahrensrecht können Sie sich hier anmelden.

2.4. Termine und Orte:

Die Prüfungstermine für die mündlichen Fachprüfungen werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.

2.5. Erlaubte Unterlagen:

Mangels anderer Anordnung sind nur unkommentierte Gesetzestexte zulässig.

2.6. Beurteilung und Wiederholung:

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.

Das Ergebnis der Fachprüfung wird unmittelbar im Anschluss an die Prüfung bekannt gegeben.