VER­FAS­SUNGS­RECHT 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolg­reiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Organisationsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis der Staats- und Verwaltungsorganisation und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Gebietskörperschaften; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; eigener Wirkungsbereich der Gemeinden; Gewaltenteilung; Einrichtung und innere Organisation von staatlichen Organen; Betrauung von Organen mit hoheitlichen Staatsaufgaben; Verweisungsfreie Verwaltungsbehörden; Besorgung hoheitlicher Staatsaufgaben durch Nicht-Gebietskörperschaften.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

Für die Vorlesung Strafprozessrecht im Ausmaß von drei Semesterstunden und die Vorlesung Sanktionen im Ausmaß von einer Semesterstunde steht die DVD "Birklbauer, Strafprozessrecht und Sanktionenrecht" zur Verfügung. Der Vorlesung "Strafprozessrecht" sind die gedruckten Lernunterlagen "Birklbauer, Strafprozessrecht - Lehrbuch" sowie das Fachwörterbuch"Birklbauer, Strafprozessrecht - Glossar" zugeordnet. Dem Bereich „Strafprozessrecht und Sanktionen“ sind auch die Lernunterlagen "Jesionek/Birklbauer, Strafrecht Allgemeiner Teil II - Lehrbuch samt Glossar" und "Birklbauer, Strafrecht, Strafprozessrecht Diplomprüfungsfälle - Lernunterlage" zugeordnet.

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen im Zusammenhang mit dem Parlament und besonderer staatlicher Organisationsformen im Bereich der Verwaltungskontrolle unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Ausgewählte, ergänzende Aspekte der Staats- und Verwaltungsorganisation; Organisation des Parlaments; Nationalratswahlrecht; Rechtsstellung der Abgeordneten zum Nationalrat; Untersuchungsausschüsse; politische Parteien; Rechnungshof; Volksanwaltschaft.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

Sonstige Informationen: Die Vorlesung Staats- und Verwaltungsorganisation II baut auf dem KS Staats- und Verwaltungsorganisation I auf und bietet zusammen mit diesem ein umfassendes Bild des Themas.

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Handlungsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis des Handlungsformensystems und seiner Querbezüge zum Rechtschutzsystem und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Gesetzgebungshandeln; Verordnungen; Staatsverträge; Unionsrechtsquellen aus staatlicher Perspektive; Bescheide; Befehls- und Zwangsgewalt; öffentlich-rechtliche Verträge; Weisungen; schlichtes Verwaltungshandeln; ferner Beurkundungen, Prüfungsentscheidungen und Rückstandsausweise; Legalitätsprinzip; Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung; Amts- und Staatshaftung.
      
Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen; 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Literatur 

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen zu den zentralen Grundrechten; sie sind mit den allgemeinen Grundrechtslehren vertraut und können unterschiedliche Fallkonstellationen aus der grundrechtlichen Perspektive beurteilen.
 
Lehrinhalte: Gewährleistungsinhalt der zentralen Grundrechte, insbesondere Folterverbot, persönliche Freiheit, Gleichheitsgrundsatz, wirtschaftliche Grundrechte, Schutz von Privat- und Familienleben, Kommunikation und Versammlung und grundlegende Verfassungsrechte; allgemeine Grundrechtslehren.
 
Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen; 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen über den Gewährleistungsinhalt der Grundrechte und die allgemeinen Grundrechtslehren; sie sind in der Lage, Fallkonstellationen aus grundrechtlicher Perspektive zu lösen.

Lehrinhalte: Grundrechte, die in KS Grundrechte I noch nicht behandelt wurden, insbesondere Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, Freizügigkeit, Datenschutz, Hausrecht/ Schutz der Wohnung; Glaubens- und Religionsfreiheit, spezielle Verfahrensrechte; Vertiefung der allgemeinen Grundrechtslehren.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

Sonstige Informationen: Die VL Grundrechte II baut auf dem KS Grundrechte I auf und vermittelt gemeinsam mit diesem ein umfassendes Bild vom Inhalt der Grundrechte und der allgemeinen Grundrechtslehren.

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse des Verwaltungsprozesses von der Ebene der Verwaltungsbehörden über die Verwaltungsgerichte bis hin zu den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts wie auch über Kenntnisse von der generellen Normenkontrolle durch den VfGH; sie besitzen ein systematisches Verständnis des öffentlich-rechtlichen Rechtschutzes und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (insbesondere das AVG), für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und für die daran anknüpfenden Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts gem. Art. 133 bzw. Art. 144 B-VG sowie für die Prüfung von Verordnungen, Gesetzen und Staatsverträgen durch den VfGH.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen; 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsrecht (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Literatur

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen vom allgemeinen Verwaltungsprozess sowie über die Kenntnisse der Grundstrukturen des Verwaltungsstrafrechts und -Verfahrens; sie sind mit allen Kompetenzen des VfGH vertraut wie auch mit dem System der europäischen Rechtschutzinstanzen.

Lehrinhalte: Ausgewählte, ergänzende Aspekte des allgemeinen Verfahrens vor den Verwaltungsbehörden, den Verwaltungsgerichten und dem VwGH; allgemeines Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahren (VStG), Organisation der Verwaltungsgerichte sowie der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts; weitere Kompetenzen des VfGH: Kausalgerichtsbarkeit, Kompetenzgerichtsbarkeit, Gliedstaatsvertragskontrolle, Wiederverlautbarungskontrolle, Wahlgerichtsbarkeit, Staatsgerichtsbarkeit, Zuständigkeitsstreite; Gerichtsbarkeit des EGMR und der Grundzüge der EuGH-Gerichtsbarkeit.

Literatur: In der jeweils geltenden Fassung:
Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

Ziele: Die Studierenden haben einen systematischen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht und stellen die Zusammenhänge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsverfahrensrecht her. Sie haben vertiefte Kenntnis der wichtigsten Institutionen der GewO 1994, der OÖ BauO 1994, des OÖ ROG und des SPG.
 
Lehrinhalte: Lehrinhalte sind eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Gewerberecht, den oberösterreichischen Bau- und Raumplanungsrecht sowie dem Sicherheitspolizeirecht und der dazu ergangenen Judikatur sowie eine überblicksmäßige Auseinandersetzung mit den anderen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Studienliteratur. Sie zeigt darüber hinaus anhand von Fällen Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder. Von den Studierenden wird ein selbständiges Studium der Studienliteratur zur Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung erwartet.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II (im Medienkoffer Verfassungsrecht/­Verwaltungsrecht enthalten) oder gleichwertige Studienliteratur

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des 1. Studienabschnittes.

Ziele: Die Studierenden sind in der Lage, Fälle unter vernetzter Anwendung des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation I, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte I, Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht begleitend erworbenen Wissens methodisch und inhaltlich richtig zu lösen. Sie besitzen die Fähigkeit, Schriftsätze und Rechtsgutachten anzufertigen.

Lehrinhalte: Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten.
 
Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Bei diesen Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte sowie Schriftsatzmuster als Hilfsmittel verwendet werden. Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen.

Bewertungsschema: Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen; Weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung des 1. Studienabschnittes.

Ziele: Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Lösung auch komplexerer Fälle; sie sind in der Lage, Schriftsätze zu verfassen. Die Probeklausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen "Prüfungsreife".

Lehrinhalte: Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten). Im Rahmen von zwei Probeklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der UE Öffentliches Recht II (2).

Bewertungsschema: Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen; Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur

Sonstige Informationen: Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte)

 

Anmeldung: Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über die Multimedia-Lernplattform erforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2019 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.3.2019 mindestens drei der folgenden Kurse erfolgreich absolviert haben: KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts.

Ziele: Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in relevanten Lehrveranstaltungen (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie VL Besonderes Verwaltungsrecht) erlernten und in der AG und der UE Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten) zu verfassen.
 
Lehrinhalte: Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.
 
Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht oder Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts; Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln; Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht; Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation; Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht; Schriftsatzmuster Öffentliches Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur
Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Sonstige Informationen: Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte)