STEUER­RECHT

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Steuerrecht folgende Lehrveranstaltung vor:

 

1. VL Steuerrecht

Der Stoff für das Fach „Steuerrecht“ ist im Medienkoffer „Steuerrecht“ (Univ.Prof. Dr. Markus Achatz/Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber/Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger) zusammengestellt.

1.1. Prüfungsaufgabe:

Die Fachprüfung Steuerrecht wird im Zuge einer schriftlichen Lehrveranstaltungs­prüfung abgehalten. Die Klausur dauert 90 Minuten und setzt sich aus Beispielen und Theoriefragen zusammen.

1.2. Prüfungsstoff:

Prüfungsstoff ist der Inhalt der Vorlesung "Steuerrecht" von Univ.Prof. Dr. Markus Achatz/Univ.-Prof. MMag. Dr. Thomas Bieber/Univ.-Prof. Dr. Walter Summersberger. Das Skriptum zur Vorlesung ist im Medienkoffer "Steuerrecht" enthalten. Für die Prüfungs­vorbereitung wird ein Repetitorium angeboten.

1.3. Zulassung:

Zur Prüfung wird zugelassen, wer in der rechtswissen­schaftlichen Studienrichtung (K 101) gemeldet, sämtliche Prüfungen des 1. Studienabschnittes und das Studienfach Wirtschaftswissen­schaftliche Wissensgebiete für Jurist/inn/en abgeschlossen hat. Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird von der Abteilung für Lehr- und Studienservices der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Steuerrecht können Sie sich hier anmelden.

1.4. Termine und Orte:

Die schriftliche Fachprüfung findet am Beginn jedes Semesters (Oktober und März) und am Ende jedes Sommersemesters (Juni) in Bregenz, Stadtschlaining, Villach und Wien zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz statt. Als Studierende/r des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissen­schaften können Sie die Fachprüfung zu den genannten Terminen auch in Linz schreiben. Zudem können Sie zu drei weiteren Terminen in Linz antreten: Mitte und Ende jedes Wintersemesters (November/­Dezember und Jänner) und Mitte jedes Sommer­semesters (April/Mai). Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine und Prüfungsorte kann hier entnommen werden.

1.5. Erlaubte Unterlagen:

Es sind nur unkommentierte Gesetzestexte zulässig.

1.6. Beurteilung und Wiederholung:

Die Prüfung wird mit Sehr Gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4) oder Nicht Genügend (5) beurteilt. Die Note wird dabei idR nach folgendem Punkteschema festgelegt: 22,5 bis 25 Punkte Sehr Gut (1); 19 bis 22 Punkte Gut (2); 15,5 bis 18,5 Punkte Befriedigend (3); 12,5 bis 15 Punkte Genügend (4); 12 und weniger Nicht Genügend (5). ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN!

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung in der Abteilung für Lehr- und Studienservices möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.