STRAF­RECHT II

 

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Strafrecht folgende Lehrveranstaltungen vor: 

1. Vorlesungen: Vertiefung Strafrecht - Allgemeiner Teil, Strafrecht - Besonderer Teil, Strafprozessrecht, Sanktionen

2. Übung aus Strafrecht II

3. Arbeitsgemeinschaften Materielles Stafrecht, Strafprozess- und Sanktionenrecht

 

1. Vorlesungen Strafrecht II

Die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil - Vertiefung umfasst eine Semesterstunde. Die Vorlesung wird als Teil der DVD "Birklbauer, Strafrecht II - AT - Beteiligung und Konkurrenzen" multimedial mit Video, Ton, Graphiken, Bildern und Texten aufbereitet und durch das Lehrbuch "Birklbauer/Schmidthuber, Strafrecht II - AT - Beteiligung und Konkurrenzen" und das Lehrbuch samt Glossar "Jesionek/Birklbauer, Strafrecht Allgemeiner Teil II" dargestellt.

Die Vorlesung Strafrecht Besonderer Teil umfasst drei Semesterstunden und findet sich elektronisch aufbereitet auf der DVD "Birkelbauer, Strafrecht Besonderer Teil". Mit der Vorlesung "Strafrecht Besonderer Teil" sind die gedruckten Lernunterlagen "Birklbauer/Hilf/Tipold, Strafrecht Besonderer Teil I - Lehrbuch", sowie "Hinterhofer/Rosbaud, Strafrecht Besonderer Teil II - Lehrbuch" vernetzt.

Für die Vorlesung Strafprozessrecht im Ausmaß von drei Semesterstunden und die Vorlesung Sanktionen im Ausmaß von einer Semesterstunde steht die DVD "Birklbauer, Strafprozessrecht und Sanktionenrecht" zur Verfügung. Der Vorlesung "Strafprozessrecht" sind die gedruckten Lernunterlagen "Birklbauer, Strafprozessrecht - Lehrbuch" sowie das Fachwörterbuch"Birklbauer, Strafprozessrecht - Glossar" zugeordnet. Dem Bereich „Strafprozessrecht und Sanktionen“ sind auch die Lernunterlagen "Jesionek/Birklbauer, Strafrecht Allgemeiner Teil II - Lehrbuch samt Glossar" und "Birklbauer, Strafrecht, Strafprozessrecht Diplomprüfungsfälle - Lernunterlage" zugeordnet.

2. Übung Strafrecht II (einschließlich Fachprüfung Strafrecht schriftlich/mündlich)

2.1. Inhalt, Ziel, Teilnahmevoraussetzung:

a) Antrittsvoraussetzungen für die Abschlussklausur: positive Klausur (2-stündig) oder positive Hausarbeit (sofern gegeben)


b) Abschlussklausur: 3-stündig (Wiederholungsmöglichkeit Ende Februar); Zu dieser verpflichtenden Klausur wird nur zugelassen, wer mindestens eine der beiden vorangegangenen Arbeiten positiv absolviert hat. Beide Arbeiten müssen mitgeschrieben werden.

Bei der Abschlussklausur sind sowohl Probleme des materiellen als auch Probleme des Prozessrechts und/oder der Sanktionen in Form eines Rechtsgutachtens zu behandeln. Nur bei positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles der Fachprüfung kann der mündliche Teil abgelegt werden.
 

c) mündliche Prüfung nach positiv bestandener Abschlussklausur


Der mündliche Teil umfasst je nach gewähltem Prüfer/gewählter Prüferin eine Kombination von kurzen Fällen und Theoriefragen. Die mündliche Prüfung, die innerhalb von fünf Wochen nach positiver Absolvierung des schriftlichen Teiles abgehalten wird, ist bei jenem Prüfer/jener Prüferin abzulegen, für den Sie sich als KandidatIn zuvor angemeldet haben; es besteht freie Prüferwahl.

2.2. Prüfungsmodus: 

Die Veranstaltung läuft nach dem neuen Studienplan und fasst Übung und schriftliche Diplomprüfung aus Strafrecht zusammen. Im Rahmen der Lehrveranstaltung (3 Semesterstunden; 8 ECTS) werden Fälle bearbeitet, die ihren Schwerpunkt im materiellen Strafrecht (AT und BT) haben sowie ergänzend Probleme der StPO und des Sanktionenrechts beinhalten. Die Übung setzt Grundkenntnisse in den Bereichen Strafrecht AT und BT voraus. Weiters sind Grundkenntnisse aus dem Bereich Strafprozess- und Sanktionenrecht von Vorteil. Die in den Übungsstunden behandelten Fälle werden jeweils einige Tage vorher auf den jeweiligen Lernplattformen bereitgestellt, um eine gute Übungsvorbereitung zu ermöglichen.

2.3. Literatur:

Die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur ist für die Lehrveranstaltung und die Klausuren ausreichend. Für die Hausarbeit sind darüber hinaus die herangezogenen Kommentare, Aufsätze, Entscheidungen usw. wesentliches Beurteilungskriterien.

2.4. Erlaubte Unterlagen:

Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann in Bezug auf das StGB wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac; Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz. Ebenfalls verwendet werden darf Bachner-Foregger, StPO, Verlag Manz.

2.5. Beurteilung und Wiederholung:

Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann in Bezug auf das StGB wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac; Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz. Ebenfalls verwendet werden darf Bachner-Foregger, StPO, Verlag Manz.

3. Arbeitsgemeinschaft Materielles Strafrecht sowie StPO

3.1. Inhalt, Ziel:

Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann in Bezug auf das StGB wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac; Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz. Ebenfalls verwendet werden darf Bachner-Foregger, StPO, Verlag Manz.

3.2. Prüfungsmodus:

Es besteht die Möglichkeit des Erwerbes eines AG-Scheins durch Teilnahme an und Mitarbeit in der Lehrveranstaltung. Alternativ können die Studierenden einen AG-Schein mit Anrechnung auf die freien Wahlfachstunden durch Absolvierung einer schriftlichen Lehrveranstaltungsprüfung erwerben.

3.3. Literatur

Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann in Bezug auf das StGB wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac; Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz. Ebenfalls verwendet werden darf Bachner-Foregger, StPO, Verlag Manz.