Diplomarbeit

Der zweite Studienabschnitt wird mit der Zweiten Diplomprüfung, den Lehrveranstaltungsprüfungen des gewählten Studienschwerpunktes, den Nachweis über die Erbringung von freien Studienleistungen und der Diplomarbeit abgeschlossen.
Die Diplomarbeit ist eine schriftliche wissenschaftliche Hausarbeit, welche theoretische Fragestellungen erörtert, Gerichts- oder Behördenentscheidungen analysiert oder ein Fallgutachten erstellt. Bei einem entsprechenden akademischen Aufwand ist auch eine Kombination aus einem nachgestellten Gerichts- oder Behördenverfahren (Moot Court) oder einem Praktikum und einer darauf aufbauenden wissenschaftlichen Arbeit mit entsprechend geringerem Umfang zulässig. Das Thema der Diplomarbeit können Sie – aus einem Fach der Ersten oder aus einem Fach der Zweiten Diplomprüfung, das Sie bereits positiv absolviert haben – selbst vorschlagen oder es aus Vorschlägen der Lehrenden auswählen. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Themas künftige Berufswünsche oder mögliche berufliche Betätigungsfelder! Die Ausarbeitung der Diplomarbeit sollte innerhalb von sechs Monaten möglich sein. Beachten Sie dies bei der Auswahl des Themas!
Frau am Schreibtisch im blauen Pullover vor Laptop mit Zettel in der rechten Hand und linke Hand auf dem Taschenrechner

 

Die Diplomarbeit umfasst mit dem Vorbereitungskurs sowie des diesbezüglichen Kolloquiums insgesamt 19 ECTS-Punkte. Auf die Anfertigung der Diplomarbeit entfallen 12 ECTS-Punkte. Als Bestandteil des Fertigkeitentrainings ist ein Seminar zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit im Ausmaß von 3 ECTS-Punkten zu absolvieren. Ferner hat der/die Studierende bei seinem/r Betreuer/in ein Diplomarbeitskolloquium im Ausmaß von 4 ECTS zu absolvieren. Im Rahmen des Diplomarbeitskolloquiums hat der/die Studierende das Konzept seiner/ihrer Diplomarbeit zu präsentieren. Dabei sind die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen des Diplomarbeitsvorhabens vor dem Hintergrund des aktuellen Standes der Wissenschaft bzw der Rechtsprechung darzulegen, sowie ein Zeitplan zur Realisierung des Diplomarbeitsvorhabens zu präsentieren.

Studierende, die ihre Diplomarbeit bis einschließlich 30.9.2019 rechtswirksam gemeldet haben, sind berechtigt, die Diplomarbeit nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften ohne Absolvierung eines Diplomarbeitskolloquiums abzuschließen.