ZWEI­TE DI­PLOM­PRÜ­FUNG

Der zweite Studienschnitt wird mit der zweiten Diplomprüfung abgeschlossen. 
Die zweite Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung.

Sie besteht aus folgenden zehn Fachprüfungen:

 

Nahaufnahme von Bleistift in der Hand

sowie aus folgenden Lehrveranstaltungsprüfungen:

 

  • aus Lehrveranstaltungen, die Zulassungsvoraussetzung (für eine Fachprüfung) sind
  • aus einer kombinierten Lehrveranstaltung aus Wirtschaftswissenschaftliche Wissensgebiete für Jurist/inn/en
  • aus einer kombinierten Lehrveranstaltung aus Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht
  • aus einer Kombinierten Lehrveranstaltung aus Grundzüge der Rechtsphilosophie

 

sowie aus einem Studienschwerpunkt, der aus verschiedenen Studienschwerpunkten frei gewählt werden kann. Weitere Informationen zu den Studienschwerpunkten finden Sie hier

 

Die Ausstellung des Zeugnisses über die erfolgreiche Absolvierung der Zweiten Diplomprüfung setzt auch die positive Beurteilung der Diplomarbeit sowie die Erbringung des Nachweises über die erbrachten freie Studienleistungen voraus.


Für den Abschluss der zweiten Diplomprüfung ist die Absolvierung der Fächer mithilfe vom Prüfungsraster im Prüfungs- und Anerkennungsservice einzureichen.