Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, welche sich aus den erfolglreich absolvierten Prüfungen der Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts zusammensetzt.
Dies sind:
Zudem muss im Rahmen des ersten Studienabschnitts die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) positiv absolviert werden. Näherers zur StEOP finden Sie am Beginn dieser Darstellung des ersten Studienabschnitts.
Mit Oktober 2015 trat ein umfassend neuer Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Kraft, der in der Folge aktualisiert wurde (Curriculum 2015 idgF) und durch ein elektronisches Studienhandbuch ergänzt wird.
Das Lehr- und Prüfungsangebot bestimmt sich bereits seit dem Wintersemester 2015/16 grundsätzlich nach den Vorschriften des neuen Curriculums.
Bitte beachten Sie aber die Übergangsbestimmungen in § 19 Curriculum.