Studien­plan 1. Ab­schnitt

Nachfolgende Angaben beruhen auf dem Studienplan 2019 idgF

1. Studien­eingangs- und Orientierungs­phase (StEOP)

Im Rahmen des ersten Studienabschnitts ist die Studieneingangs- und Orientierungsphase zu absolvieren. Diese umfasst die Kurse Privatrecht I und Öffentliches Recht I sowie je eine Arbeitsgemeinschaft aus den Fächern Privatrecht I und Öffentliches Recht I. Zu beachten ist, dass diese gewählten Lehrveranstaltungen dreimal wiederholt werden dürfen (insgesamt jeweils vier Antritte zur Lehrveranstaltungsprüfung). Mit der positiven Beurteilung dieser Lehrveranstaltungen ist die Studieneingangs- und Orienterungsphase abgeschlossen. Lehrveranstaltungen aus den Fächern Strafrecht I, Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte sowie Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik können aber bereits vor Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase absolviert werden, nicht aber Fachprüfungen.

2. Lehr­veranstaltungen 1. Studien­abschnitt

2.1 Privatrecht I

  1. Kurs Privatrecht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I
  3. Übung Privatrecht I
Medienkoffer Privatrecht 1

2.2 Öffentliches Recht I

  1. Kurs Öffentliches Recht I
  2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I
  3. Übung Öffentliches Recht I (1)
  4. Übung Öffentliches Recht I (2)
Medienkoffer Öffentliches Recht 1

2.3 Strafrecht I

  1. VU Strafrecht I
Medienkoffer Strafrecht 1

2.4 Österreich­ische und europäische Rechts­geschichte

  1. Vorlesung Geschichte des öffentlichen Rechts
  2. Vorlesung Privatrechtsgeschichte
  3. Vorlesung Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte
  4. Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte
Medienkoffer Rechtsgeschichte

2.5 Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechts­dogmatik

  1. Vorlesung Sachenrecht sowie Grundzüge des Personen- und Erbrechts
  2. Vorlesung Obligationenrecht
  3. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik
Medienkoffer Römisches Recht

3. Erste Diplom­prüfung

Die erste Diplomprüfung ist eine Gesamtprüfung, welche sich aus den erfolglreich absolvierten Prüfungen der Pflichtfächer des ersten Studienabschnitts zusammensetzt.

Dies sind: 

  • Privatrecht I
  • Öffentliches Recht I
  • Strafrecht I
  • Österreichische und europäische Rechtsgeschichte
  • Romanistische Grundlagen der europäischen Zivilrechtsdogmatik

Zudem muss im Rahmen des ersten Studienabschnitts die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) positiv absolviert werden. Näherers zur StEOP finden Sie am Beginn dieser Darstellung des ersten Studienabschnitts.

Mit Oktober 2015 trat ein umfassend neuer Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften in Kraft, der in der Folge aktualisiert wurde (Curriculum 2015 idgF) und durch ein elektronisches Studienhandbuch ergänzt wird.

Das Lehr- und Prüfungsangebot bestimmt sich bereits seit dem Wintersemester 2015/16 grundsätzlich nach den Vorschriften des neuen Curriculums.

Bitte beachten Sie aber die Übergangsbestimmungen in § 19 Curriculum.