STRAF­RECHT I

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Strafrecht I folgende Lehrveranstaltungen vor:

- VU Strafrecht I

1. VU Strafrecht I

1.1. Inhalt, Ziel:

Die Lehrveranstaltung stellt eine Kombination aus Vorlesung und Übung dar. Vermittelt werden strafrechtliches Basiswissen (Einführung, Strafrecht Allgemeiner Teil mit Ausnahme von Beteiligungslehre und Konkurrenzen), juristische Falllösungskompetenz, Subsumtionstechnik und mündliches Argumentieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der praktischen Fallbearbeitung. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung setzt eine Vorbereitung anhand der im Medienkoffer Strafrecht I enthaltenden Unterlagen voraus.

1.2. Prüfungsstoff:

Der Stoff der Klausuren orientiert sich an den in der Lehrveranstaltung bis zur Klausur behandelten Themenbereichen.

1.3. Literatur:

Grundlage der Lehrveranstaltung ist die im Medienkoffer Strafrecht vorhandene Literatur. Darüber hinausgehende Literatur wird gegebenenfalls online zur Verfügung gestellt.

1.4. Prüfungsmodus:

Drei Klausuren zu je 90 Minuten. Mit der erfolgreichen Absolvierung der VU wird der Pflichtschein Strafrecht I erworben. Dafür sind zwei positive Klausuren oder eine Klausur mit mindestens 12 Punkten erforderlich.

1.5. Erlaubte Unterlagen:

Bei den Klausuren sind unkommentierte Gesetzestexte zu verwenden. Unkommentierte Gesetzestexte (zB Gesetzestext aus dem Medienkoffer Strafrecht; Kodex Strafrecht, Verlag LexisNexis; Pleischl/Soyer Gesetzbuch Strafrecht, Verlag Österreich). Zusätzlich zu den unkommentierten Gesetzesausgaben kann wahlweise eine der zwei folgenden kommentierten Ausgaben verwendet werden: Fuchs/Klippl/Reindl, Strafgesetzbuch, Verlag LexisNexis ARD Orac; Bachner-Foregger, StGB, Verlag Manz.

1.6. Zulassung:

Es bestehen über die Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften hinaus keine besonderen Zulassungskriterien.