PRIVAT­RECHT I

Studienkonzept Privatrecht I: Die am Institut für Multimediale Linzer Rechtsstudien angesiedelte Abteilung für Multimediales Zivilrecht bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Privatrecht I an. Dieses ermöglicht – Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt – von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Privatrechts. Die einzelnen Teile des Konzepts – Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen – sind aufeinander abgestimmt und ergänzen einander wechselseitig.

1. Lehrveranstaltungen

Das Studienhandbuch sieht für das Fach Privatrecht I folgende Lehrveranstaltungen vor:

1. Kurs Privatrecht I

2. Arbeitsgemeinschaft Falllösung Privatrecht I 

3. Übung Privatrecht I 

 

1.1. Kurs Privatrecht I:

Der Kurs Privatrecht I umfasst laut Studienplan fünf Semesterwochenstunden. Der Kurs ist auf der DVD "Riedler, Zivilrecht I", die im Medienkoffer Privatrecht I enthalten ist, multimedial mit Video, Ton, Grafiken, Bildern und Texten aufbereitet gespeichert. In 32 Kapiteln wird den Studierenden der Stoff des Kurses in 30 bis 90 minütigen Einheiten dargeboten. Unmittelbar im Anschluss an jedes Kapitel finden sich drei Testsequenzen, anhand derer die Studierenden das im Kurs erworbene Wissen überprüfen können. In einem Definitions-Test werden die wichtigsten Fachtermini abgefragt. Der ebenfalls zur Verfügung stehende Multiple-Choice Test ist mit bis zu 15 Antwortmöglichkeiten konzipiert, bei dem keine, eine, mehrere oder alle Antworten richtig sein können. Dabei wird nicht nur Faktenwissen abgeprüft, vielmehr können die Studierenden das in der Kurseinheit erworbene Wissen auch gleich auf kleinere Fallkonstellationen praktisch umsetzen. Nach automatisierter Auswertung der Anwort können die Studierenden zu vielen Antwortmöglichkeiten auch Erklärungen aufrufen, in welchen ihnen ausführlich begründet wird, warum die entsprechende Antwortmöglichkeit inhaltlich richtig oder inhaltlich falsch ist. Die dritte Testmöglichkeit ist die Bearbeitung eines Fehlertextes. Die wichtigsten Aussagen eines Kapitels sind in einem kurzen Text zusammengefasst, die Studierenden werden aufgefordert die farbig markierten Textpassagen auf ihre inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen. Auch stehen den Studierenden automatisierte Testauswertungs- und Erklärungsfunktionen zur Verfügung. Der gesamte Kurs Privatrecht I ist mit mehr als 3600 Folien visuell aufbereitet. 450 Begriffdefinitionen, 806 Multiple-Choice Fragen mit bis zu 15 Antwortmöglichkeiten und 32 Fehlertexte geben den Studierenden die umfassende Möglichkeit ihr Wissen schrittweise zu erwerben, aufzubauen und interaktiv, anonym und offline zu überprüfen. Der auf der DVD Zivilrecht I enthaltene Kurs ist in gedruckter Form im Lehrbuch "Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil" enthalten, welcher von einem Fachwörterbuch "Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil " begleitet wird. Es steht in der freien Wahl der Studierenden, ob sie den Kurs auf DVD akustisch anhören und/oder visuell ansehen und/oder nach dem gedruckten Lehrbuch studieren.

Während des Semesters haben Sie die Möglichkeit, in einem/mehreren automatisierten Online-Computer-Testung/en Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise das – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase sowie der kumulativen Fachprüfung Privatrecht I erforderliche – Lehrveranstaltungszeugnis über den „Kurs Privatrecht I“ zu erwerben; bei negativer Beurteilung des/der Computer-Testung/en kann der Kursschein bis zum darauffolgendem Semester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten Kursstoff nachgeholt werden. Diese Testungen erfolgen nicht auf/über die DVD Privatrecht I, sondern Online über die Lernplattform des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften. Zahl, Umfang, Termine und Bewertungskriterien der entsprechenden Testungen werden von dem/der jeweiligen LVA-LeiterIn am Beginn des Semesters bekanntgegeben. Beachten Sie, dass der Kurs Privatrecht I als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase bei negativer Beurteilung gem § 35 des Satzungsteiles Studienrecht dreimal wiederholt werden kann.

Für den Kurs Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I insb die Lernunterlagen "Riedler, Zivilrecht I DVD""Riedler, Zivilrecht I Lehrbuch" und "Riedler, Zivilrecht I Glossar" enthalten.

1.2. Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I:

Der Kurs Privatrecht I wird von der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I begleitet, die drei Semesterwochenstunden umfasst und in der ausgewählte Kapitel des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinandersetzung erfordert, anhand von Fallbeispielen besprochen und näher erläutert werden. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings, dem ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft gewidmet ist, wird außerdem besonderer Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; der Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I liegt dabei insbesondere auf dem Erlernen der Falllösungstechnik sowie der Abfassung von Rechtsgutachten, die zu praktischen Fällen erstellt werden. Dies setzt einerseits das Wissen und Verständnis der einschlägigen Kapitel des Kurses „Privatrecht I“ voraus, andererseits soll der theoretisch abstrakte Stoff aus dem Kurs Privatrecht I auf die Beurteilung praktischer Fälle umgelegt werden und gleichzeitig die Fähigkeit zur Entwicklung von Argumentationslinien und zur Anfertigung schriftlicher Rechtsgutachten trainiert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I beginnt bereits in der Präsenzphase, wo in Rahmen der Fachvorstellung „Privatrecht I“ bereits ein erster praktischer Fall diskutiert, trainiert und einer Lösung zugeführt wird. Um den – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase sowie der kumulativen Fachprüfung Privatrecht I erforderlichen – AG-Schein zu erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, drei Klausuren abzulegen. Ein positives Lehrveranstaltungszeugnis erhalten Sie, wenn zumindest zwei der angebotenen Klausurarbeiten positiv beurteilt worden sind. Sollten alle drei angebotenen Klausurarbeiten abgelegt werden und positiv sein, so werden die beiden besten Bewertungen für die Endbeurteilung herangezogen. Sollten Sie an nur zwei Klausurarbeiten teilnehmen, so reicht auch dies für ein positives LVA-Zeugnis aus, wenn beide Arbeiten positiv sind. Damit ist die Teilnahme an allen drei angebotenen Klausurterminen nicht unbedingt erforderlich. Beachten Sie, dass die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase bei negativer Beurteilung dreimal wiederholt werden kann.

Für die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I insb die Lernunterlagen "Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen aus Bürgerlichem Recht für Anfänger" und "Riedler, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Privatrecht I" enthalten.

1.3. Übung Privatrecht I:

Im 2. Semester muss die Übung Privatrecht I absolviert werden. Ziel der Übung Privatrecht I ist es, die Anwendung des Stoffes der Kurses Privatrecht I auf praktische Fälle zu vermitteln. Dabei werden die Kenntnisse aus dem Kurs Privatrecht I sowie die Kenntnisse aus der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I vorausgesetzt (die erfolgreiche Absolvierung der StEOP ist auch Zulassungsvoraussetzung zur Übung Privatrecht I) und die Studierenden an die Lösung schwieriger Fälle herangeführt. Während sich die Falllösung in der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I in der Regel auf abgegrenzte Stoffgebiete und Kapitel des Kurses Privatrecht I begrenzt, werden in der Übung Privatrecht I längere, schwierigere und komplexere Fälle, in welchen die Probleme aus verschiedenen Kapiteln des Kurses verwoben sind, gelöst. Die Studierenden haben – abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Lehrveranstaltungsleiters - die Gelegenheit, entweder eine schriftliche Klausurarbeit und eine Hausarbeit oder zwei schriftliche Klausurarbeiten abzulegen. Für die Zulassung zur Teilnahme an der dreistündigen Abschlussklausur muss zumindest  eine der beiden angeführten Arbeiten positiv sein. Sollte die dreistündige Abschlussklausur negativ beurteilt worden sein, so ist eine (einmalige) Wiederholung im Rahmen einer sog Nachklausur, die am Beginn des jeweils nächsten Semesters angeboten wird, möglich. Die positive Beurteilung der Übung Privatrecht I erfolgt, wenn zumindest eine der beiden angeführten Arbeiten sowie die dreistündige Abschlussklausur (bzw die entsprechende Nachklausur) positiv beurteilt worden sind.

Für die Übung Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I insb die Lernunterlagen "Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen aus Bürgerlichem Recht für Anfänger" und "Riedler, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Privatrecht I" enthalten.

2. Studienmaterialien Medienkoffer Riedler, Privatrecht I

Für den Kurs Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I insb die Lernunterlagen "Riedler, Zivilrecht I DVD""Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil Lehrbuch" und "Riedler, Zivilrecht I Allgemeiner Teil Glossar" sowie der Gesetzestext „Privatrecht I“ enthalten.

Für die Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I und die Übung Privatrecht I sind im Medienkoffer Privatrecht I insb die Lernunterlagen "Kerschner/Schauer, Fälle und Lösungen aus Bürgerlichem Recht für Anfänger" und "Riedler, Klausur-, Hausarbeits- und Fachprüfungsfälle aus Privatrecht I" enthalten.

 

3. (Kumulative) Fachprüfung Privatrecht I

Nach § 17 Abs 4 Curriculum 2015 idF 2016 wird das Fach Privatrecht I nicht mehr – wie bisher – in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung) erfolgreich absolvieren und sodann die erworbenen Prüfungszeugnisse im Prüfungs- und Anerkennungsservice einreichen müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I und der Übung Privatrecht I errechnet, aus der sich Ihre Fachnote ergibt (der Kurs Privatrecht I wird – bei positivem Abschluss – nur mit dem Kalkül „mit Erfolg teilgenommen“ beurteilt und spielt daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle).

 

4. Ziel

Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Privatrecht I haben Sie einen guten Überblick über das Privatrecht sowie ein Grundverständnis für die privatrechtlichen Fundamente und Strukturen erworben. Diese Kenntnisse benötigen Sie für das weitere Studium des Bürgerlichen Rechts im 2. Studienabschnitt.

 

5. Termine und Orte

Die Lehrveranstaltungs- und Klausurtermine der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I sowie der Übung Privatrecht I werden am Beginn eines jeden Semesters von dem/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/in bekannt gegeben.

Die Klausurarbeiten der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I sowie die ersten beiden Klausurarbeiten der Übung Privatrecht I finden an der Universität Linz sowie an den Außenstandorten (Wien, Stadtschlaining, St. Pölten, Villach, Zell am See, Bregenz) zeit-, aufgaben- und korrekturgleich statt. Darüber hinaus besteht bei diesen Klausurterminen für die Studierenden die Möglichkeit, die Prüfungen auch bei Notaren im EWR-Raum oder bei österreichischen Botschaften weltweit zeit-, aufgaben- und korrekturgleich mit den Prüfungsarbeiten an der Universität Linz abzulegen.

Die Abschluss- und Nachklausur der Übung Privatrecht I finden an der Universität Linz und an den Außenstandorten zeit-, aufgaben- und korrekturgleich statt.

 

6. Erlaubte Unterlagen

Bei den Klausurarbeiten sind nur unkommentierte Gesetzestexte erlaubt. (färbige Markierungen und ziffernmäßige Paragraphenverweise sind zulässig).

 

7. Prüfungswiederholung

Als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase ist bei nicht genügendem Erfolg eine Wiederholung des Kurses Privatrecht I sowie der Arbeitsgemeinschaft Privatrecht I dreimal möglich. Die Übung Privatrecht I kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzte Wiederholung kommissionell ist.