ÖFFENT­LICHES RECHT I

Studienkonzept Öffentliches Recht I

 

Der Fachbereich Öffentliches Recht (Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie Institut für Multimediales Öffentliches Recht) bietet ein abgestimmtes Studienkonzept für das Fach Öffentliches Recht I an. Dieses ermöglicht – Interesse, Einsatz- und Lernbereitschaft vorausgesetzt – von Anfang an ein didaktisch hochwertiges, auf Verständnis ausgerichtetes und damit gewinnbringendes Studium des Öffentlichen Rechts. Die einzelnen Teile des Konzepts – Lehrveranstaltungen, Lehrmaterialien und Prüfungen – sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich wechselseitig.

 

1. Lehrveranstaltungen: Das Studium des Öffentlichen Rechts beginnt im ersten Semester mit dem fünfstündigen Kurs Öffentliches Recht I, der aus dem Kursteil „Theorie“ sowie dem Kursteil „Methodik“ besteht. Über das Semester verteilt besteht die Möglichkeit, bei fünf automatisierten Computer-Testungen Ihren Lernfortschritt zu überprüfen und auf diese Weise den – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen – Kursschein sowie (bis zu fünf) Bonuspunkte für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I zu erwerben; bei insgesamt negativer Beurteilung der Computer-Testungen kann der Kursschein im darauffolgendem Semester durch Absolvierung einer Testung über den gesamten Kursstoff nachgeholt werden.
Der Kurs wird von der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I begleitet, in der ausgewählte Themen des Kurses, deren Verständnis üblicherweise eine vertiefte Auseinandersetzung erfordert, anhand von Beispielen besprochen und näher erläutert werden. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings, dem ein wesentlicher Teil jeder Arbeitsgemeinschaft gewidmet ist, wird außerdem besonderer Wert auf die Schärfung zentraler juristischer Kompetenzen gelegt, die – über die Grenzen des Öffentlichen Rechts hinaus – nicht nur für Ihren weiteren Studienerfolg, sondern auch nach Studienabschluss für Ihr berufliches Fortkommen von entscheidender Bedeutung sind: Fähigkeiten wie Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder korrektes Zitieren von Normen sind nur einige Beispiele dafür; zum Erlernen des effizienten Umgangs mit juristischen Datenbanken wird zudem eine RIS-Schulung angeboten. Um den – zum Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase erforderlichen – AG-Schein zu erwerben, haben Sie während des Semesters die Möglichkeit, bei drei Klausuren jeweils 50 Punkte zu erwerben; das Ergebnis einer dieser Klausuren können Sie durch Teilnahme an einer Nachklausur am Ende der Semesterferien substituieren.
Das 2. Semester ist primär der Falllösung, also der praktisch sehr bedeutsamen rechtlichen Beurteilung von Sachverhalten, gewidmet. In der dazu angebotenen Übung Öffentliches Recht I (1) wird zunächst in der ersten Semesterhälfte die im vorangegangenem Semester präsentierte Falllösungstechnik verfeinert und anhand von Fällen vertieft. Zur Selbstkontrolle wird im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Möglichkeit angeboten, an zwei Probeklausuren teilzunehmen und diese anhand von zur Verfügung gestellten Punkteschemata zu korrigieren.
In der zweiten Semesterhälfte schließt an diese Lehrveranstaltung nahtlos die Übung Öffentliches Recht I (2) an. Sie besteht aus drei dreistündigen Klausuren während des laufenden Semesters und einer dreistündigen Klausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien, durch die Sie das Ergebnis einer der vorangehenden drei Klausuren substituieren können. Im Gegensatz zu den Probeklausuren im Rahmen der Übung Öffentliches Recht I (1) sind bei den Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2) nicht nur Fälle zu lösen, sondern auch Fragen zum Stoff des fünfstündigen Kurses zu beantworten. Durch den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die Übung Öffentliches Recht I (1) werden Sie punktgenau auf die Anforderungen dieser Abschlussklausuren vorbereitet.


2. Lehrmaterialien: Der Stoff des fünfstündigen Kurses wird durch das Studienbuch „Einführung ins öffentliche Recht“ (verfasst von Prof.in Barbara Leitl-Staudinger) und das Skriptum „Einführung in die Falllösung“ (von Prof. Andreas Hauer und Prof.in Leitl-Staudinger) abgedeckt. Diese Lehrmaterialien sowie die für das Studium wesentlichen Gesetzestexte finden Sie im Medienkoffer Öffentliches Recht I.


3. Fachprüfung: Nach dem Curriculum 2015 wird das Fach Öffentliches Recht I nicht mehr – wie bisher – in Form einer selbständigen (schriftlichen) Fachprüfung abgeschlossen, deren Beurteilung allein im Prüfungszeugnis aufscheint, sondern die Bildung der Fachnote erfolgt nach den Vorschriften des Satzungsteils Studienrecht über kumulative Fachprüfungen. Dies bedeutet, dass Sie zunächst alle fachzugehörigen Lehrveranstaltungen (= den Kurs, die Arbeitsgemeinschaft und die beiden Übungen) erfolgreich absolvieren und sodann die erworbenen Prüfungszeugnisse in der Abteilung Lehr- und Studienservices einreichen müssen. Von dieser wird das arithmetische Mittel aus Ihren Noten bei der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (2) errechnet, aus der sich Ihre Fachnote ergibt [der Kurs Öffentliches Recht I sowie die Übung Öffentliches Recht I (1) werden – bei positivem Abschluss – nur mit dem Kalkül „mit Erfolg teilgenommen“ beurteilt und spielen daher bei der Bildung der Fachnote keine Rolle].


4. Ziel: Mit erfolgreicher Absolvierung des Faches Öffentliches Recht I, noch viel mehr aber mit einem von Anfang an intensiven Studium des Öffentliches Rechts besitzen Sie einen guten Überblick über das Öffentliche Recht sowie ein Grundverständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente. Sie verfügen damit über das wesentliche Fundament für das weitere Studium des Öffentlichen Rechts im 2. Studienabschnitt.

 

Der Studienplan sieht für das Fach Öffentliches Recht I folgende Lehrveranstaltungen vor:

 

  1. KS Öffentliches Recht I (4 ECTS/5 SSt)
  2. AG Öffentliches Recht I (4 ECTS/3 SSt)
  3. UE Öffentliches Recht I (1) (1 ECTS/1 SSt)
  4. UE Öffentliches Recht I (2) (4 ECTS/1 SSt)
     

1. Kurs Öffentliches Recht

1.1. Anmeldung:

Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.

1.2. Ziele:

Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; sie besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen und Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu formulieren.

1.3. Lehrinhalte:

Der Kurs besteht aus den Kursteilen „Theorie“ sowie „Methodik“. Die beiden Kursteile bauen nicht aufeinander auf, sondern laufen eigenständig nebeneinander.
Im Kursteil „Theorie“ werden die Grundstrukturen des Öffentlichen Rechts, die im weiteren Studienverlauf im Rahmen der Fächer „Verfassungsrecht“ und „Verwaltungsrecht“ des 2. Studienabschnitts vertieft werden, erläutert; behandelt werden insbesondere Sinn und Funktion der Verfassung, die obersten Verfassungsprinzipien, die Typologie der Rechtsquellen, Grundfragen der Staats- und Verwaltungsorganisation, des Normenvollzugs, des Verwaltungsverfahrens sowie des Rechtsschutzsystems. Der Kursteil „Methodik“ hat die Technik der öffentlich-rechtlichen Falllösung einschließlich des Verfassens von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid einer Verwaltungsbehörde) zum Gegenstand. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Prüfungsliteratur. Sie zeigt darüber hinaus Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder.

1.4. Beurteilungskriterien:

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Während des laufenden Semesters werden fünf derartige Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten vier Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.

1.5. Bewertungsschema:

Teilnahme an mindestens vier Testungen und mehr als 10 Punkte erreicht = mit Erfolg teilgenommen; Teilnahme an weniger als vier Testungen und/oder höchstens 10 Punkte erreicht = ohne Erfolg teilgenommen

Studierende, die auf dieser Grundlage mit "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 20 Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Für die Beurteilung "mit Erfolg teilgenommen" müssen mehr als 10 Punkte erreicht werden.

1.6. Literatur:

In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.

 

2. Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I

2.1. Anmeldung:

Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.

2.2. Ziele:

Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß „auswendig gelerntes“ Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern.

2.3. Lehrinhalte:

Die Arbeitsgemeinschaft widmet sich – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen. Im Rahmen des Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihren eigenen Studienfortschritt überprüfen.

2.4. Beurteilungskriterien:

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.
Durch erfolgreiche Teilnahme am KS Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können Studierende maximal fünf Zusatzpunkte erwerben. Wer bei den vier für die Beurteilung herangezogenen Testungen mehr als 10 und bis zu 12 Punkte erreicht, erhält 1 Zusatzpunkt; mehr als 12 und bis zu 14 erreichte Punkte bringen 2 Zusatzpunkte, mehr als 14 und bis zu 16 erreichte Punkte 3 Zusatzpunkte, mehr als 16 und bis zu 18 erreichte Punkte 4 Zusatzpunkte und mehr als 18 erreichte Punkte 5 Zusatzpunkte.

2.5. Bewertungsschema:

131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

2.6. Literatur:

In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.

 

3. Übung Öffentliches Recht I

3.1. Anmeldung:

Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.

3.2. Anmeldevoraussetzungen:

Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

3.3. Ziele:

Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“.

3.4. Lehrinhalte:

Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2).

3.5. Bewertungsschema:

Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen; Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen

3.6. Literatur:

In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.

3.7. Sonstige Informationen:

Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der ersten Semesterhälfte)

 

4. Übung Öffentliches Recht I (2)

3.1. Anmeldung:

Für Multimediastudierende ist eine Anmeldung über KUSSS erforderlich.

4.2. Anmeldevoraussetzungen:

Erfolgreiche Absolvierung der StEOP

4.3. Ziele:

Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des im Kurs Öffentliches Recht I erlernten und in der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I und der Übung Öffentliches Recht I (1) vertieften Stoffes kurze Fälle zu lösen sowie einfache Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen.

4.4. Lehrinhalte:

Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient im Rahmen des Studienkonzepts des Fachbereichs Öffentliches Recht der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

4.5. Beurteilungskriterien:

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage von drei schriftlichen Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.

4.6. Bewertungsschema:

131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

4.7. Literatur:

In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Leitl-Staudinger, Einführung in das öffentliche Recht; Hauer/Leitl-Staudinger, Einführung in die Falllösung; Gesetzestexte Öffentliches Recht I; Musterlösungen Öffentliches Recht I.

4.8. Sonstige Informationen:

Durchführung als Blocklehrveranstaltung (jeweils in der zweiten Semesterhälfte)