ÖSTER­REICH­ISCHE UND EURO­PÄISCHE RECHTS­GESCH­ICHTE

Aus dem Studienhandbuch ergeben sich für das Fach Österreichische und europäische Rechtsgeschichte folgende Lehrveranstaltungen:

1. Vorlesungen Geschichte des Öffentlichen Rechts, Privatrechtsgeschichte und Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte
2. Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte

1. Vorlesungen Rechtsgeschichte

Die Vorlesungen Rechtsgeschichte finden Sie offline auf der "DVD Floßmann/Kalb, Rechtsgeschichte" des Medienkoffers „Rechtsgeschichte“. Begleitend dazu ziehen Sie die im Medienkoffer Rechtsgeschichte enthaltenen schriftlichen Unterlagen heran. Sie arbeiten den Stoff der DVD kontinuierlich durch. Bearbeiten Sie die 14 Kapitel wie folgt

1. Sehen und hören Sie sich ein Kapitel an!

2. Absolvieren Sie nach dem Ansehen und Anhören eines Kapitels die anschließenden Testsequenzen und überprüfen Sie Ihre Lösungen anhand der automatischen Auswertungen sowie in den sonstigen gedruckten Unterlagen. Beachten Sie auch die zur Verfügung stehenden Quellentexte.

3. Wenden Sie sich dem nächsten Kapitel erst zu, wenn Sie den Stoff der bisherigen Vorlesungskapitel verstanden haben und die Testsequenzen gelöst haben. Lesen Sie bei Unklarheiten in den gedruckten Unterlagen nach!

Im Präsenzstudium ist der Stoff Gegenstand der im Studienplan für die Vorbereitung auf die Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte vorgesehenen Vorlesungen „Geschichte des öffentlichen Rechts“ (2-stündig), „Privatrechtsgeschichte“ (2-stündig) und „Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte“ (1-stündig). Die Studierenden des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften decken diesen Stoff durch die DVD samt gedruckten Unterlagen im Medienkoffer und durch die Vorträge im Rahmen der - in jedem Wintersemester und in jedem Sommersemester abgehaltenen - Präsenzphase ab.

Für die Vorlesungen "Geschichte des Öffentlichen Rechts", "Privatrechtsgeschichte" und "Ausgewählte Kapitel der österreichischen und europäischen Rechtsgeschichte" finden Sie im  Medienkoffer Rechtsgeschichte die Lernunterlagen "Floßmann/Kalb, Rechtsgeschichte DVD" und "Floßmann/Kalb, Geschichte des öffentlichen Rechts Band I und II- Lehrbuch" und "Floßmann/Kalb/Neuwirth, Österreichische Privatrechtsgeschichte - Lehrbuch".

2. Arbeits­gemeinschaft Rechtsgeschichte

Parallel zum Vorlesungsstudium auf DVD findet eine Arbeitsgemeinschaft statt. Die Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte vermittelt keinen Stoff, der Stoff ist ausschließlich auf der DVD und in den Skripten. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte wird von den Studierenden in Kleingruppen (3-5 Personen) oder als Einzelarbeit eine Hausarbeit ausgearbeitet. Die Themenwahl erfolgt durch die Studierenden selbst oder nach Auswahl aus einer Themenliste. Die Hausarbeit muss ein Thema aus einem der Zeitabschnitte des Stoffes behandeln und eine oder mehrere Quellen aus dem zur Verfügung stehenden Quellenteil miteinbeziehen.

Sie erhalten einen Leistungsnachweis („Schein“) für Ihre Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte, wenn Sie die erforderliche Hausarbeit absolvieren.

Die Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte findet in jedem Semester statt. Sollten Sie den Leistungsnachweis nicht schaffen, so können Sie es im nächsten Semester (und in jedem weiteren Semester) noch einmal versuchen.

Der Studienplan sieht keine zwingende Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte vor. Studierenden steht es daher frei, ob sie an dieser Lehrveranstaltung teilnehmen. Auch die Erbringung eines Leistungsnachweises in der Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte ist freiwillig

Spezieller Hinweis: Für jene Studierenden, die im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte eine Hausarbeit verfassen, werden die einleitenden Fragestellungen im Rahmen der Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte dem Themenbereich der Hausarbeit entnommen.

Die Hausarbeiten sind spätestens zum angegebenen Termin abzugeben (per E-Mail, per Fax oder per Post [Datum des Poststempels]).

3. Fachprüfung Rechtsgeschichte

Die Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte wird in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs abgelegt. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt durch die Vorlesungen Geschichte des Öffentlichen Rechts, Privatrechtsgeschichte und Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte, die auf einer DVD multimedial aufbereitet abgespeichert sind sowie den im Medienkoffer Rechtsgeschichte enthaltenen Unterlagen. Darüber hinaus wird auch eine Arbeitsgemeinschaft Ausgewählte Kapitel der Österreichischen und Europäischen Rechtsgeschichte abgehalten, deren Besuch jedoch nicht zwingend ist. Verfasst der/die Studierende, die im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft vorgesehene Hausarbeit, so werden die einleitenden Fragestellungen der Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte dem Themenbereich der Hausarbeit entnommen.

Termine für die mündliche Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte werden durch den/die PrüferIn in Abstimmung mit dem Prüfungs- und Anerkennungsservice festgesetzt und finden laufend statt. Auch diese Fachprüfung kann an mehreren Standorten in ganz Österreich absolviert werden. Der Prüfer/Die Prüferin reist entweder persönlich an oder das Prüfungsgespräch wird über eine Videokonferenzschaltung abgewickelt. Darüber hinaus können auch alle an der Johannes Kepler Universität in Linz angebotenen Prüfungstermine wahrgenommen werden. Eine genaue Aufstellung der Prüfungstermine bzw Prüfungsorte kann den "Prüfungsterminen" entnommen werden.

Als Prüfer stehen Univ.-Prof. DDr. Herbert Kalb, Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Elisabeth Greif und Mag.a Dr.in Karin Neuwirth zur Verfügung.

Prüfungsanmeldung: Die Anmeldefrist endet in der Regel drei Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Anmeldung wird vom Prüfungs- und Anerkennungsservice der Johannes Kepler Universität Linz registriert. Zur Fachprüfung Rechtsgeschichte können Sie sich hier[MK2]  anmelden.

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zum nächsten Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. 

3.1. Prüfungsaufgabe

Die Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte ist mündlich abzulegen und setzt sich aus Fragen zur Geschichte des Öffentlichen Rechts und der Privatrechtsgeschichte zusammen.

3.2. Prüfungsstoff

Der Umfang des Prüfungsstoffes ergibt sich aus den Vorlesungen „Geschichte des Öffentlichen Rechts“ und „Privatrechtsgeschichte“ (Medienkoffer „Rechtsgeschichte“).

3.3. Zulassung

Für die Zulassung zur Fachprüfung muss die Studieneingangs- und Orientierungsphase positiv abgeschlossen sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten melden sich im Prüfungs- und Anerkennungsservice der Universität Linz ab fünf Wochen vor bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin an.

3.4. Termine und Orte

Die mündliche Fachprüfung findet in jedem Wintersemester dreimal (Anfang Oktober, Ende November, Ende Jänner) und in jedem Sommersemester dreimal (Anfang März, Anfang Mai, Ende Juni) in Linz statt. Diese Termine stehen auch den Studierenden des Multimedia-Studiums offen. Darüber hinaus werden – je nach Bedarf – auch in Bregenz, Stadtschlaining und Villach Prüfungen abgenommen bzw in Villach und Bregenz über Videoschaltung abgewickelt.

3.5. Beurteilung

Das Ergebnis der Fachprüfung Österreichische und Europäische Rechtsgeschichte wird im Anschluss an die mündliche Prüfung verkündet.

Bei nicht genügendem Erfolg ist ein neuerlicher Prüfungsantritt zu einem späteren Prüfungstermin nach vorheriger Anmeldung im Prüfungs- und Anerkennungsservice möglich. Die Prüfung kann viermal wiederholt (insg. 5 Antritte) werden, wobei die letzten beiden Wiederholungen kommissionell sind.